Häufig gestellte Fragen (FAQ)

Studienplan, Veranstaltungen, KSL

Sofern nicht explizit in der Kursbeschreibung aufgeführt, werden Veranstaltungen der Sprachwissenschaft grundsätzlich nicht aufgezeichnet und finden ausschliesslich vor Ort statt.

In den Einführungslehrveranstaltungen gilt grundsätzlich Anwesenheitspflicht für Vorlesung und Tutorium. Die Anwesenheitspflicht anderer Veranstaltungen wird von den jeweiligen Dozierenden geregelt und wird innerhalb der Veranstaltung kommuniziert; tendenziell gilt Anwesenheitspflicht.
Unabhängig der Anwesenheitspflicht wird es geschätzt, wenn sich Studierende bei Abwesenheit abmelden, damit die Dozierenden informiert sind.

Es wird grundsätzlich ausdrücklich empfohlen, in den ersten drei Semestern beide Teile der Einführungslehrveranstaltungen Allgemeine Linguistik und Historische Linguistik (ELV AL und ELV HL) zu besuchen, da ansonsten viele fortgeschrittenere Veranstaltungen nicht besucht werden dürfen. Hierbei ist folgende Reihenfolge zu empfehlen:

  • 1. Semester: ELV AL I
  • 2. Semester: ELV AL II & ELV HL I
  • 3. Semester: ELV HL II

Eine abweichende Reihenfolge (bspw. wegen Studienstart im Frühlingssemester) ist möglich, allerdings potenziell mit mehr Selbststudium verbunden, da die Veranstaltungen aufeinander aufbauen.

Können die Veranstaltungen nicht besucht werden (bspw. wegen Überschneidungen mit Haupt-/Nebenfach), sollten sie bei der nächstmöglichen Gelegenheit (in der Regel ein Jahr später) besucht werden. Für die Zeit bis dahin gibt es jedes Semester vereinzelte Veranstaltungen, die keine oder nur wenige Vorkenntnisse aus den Einführungen verlangen. Diese sind im Lehrveranstaltungsverzeichnis entsprechend vermerkt.

Besteht starkes Interesse an einer fortgeschrittenen Veranstaltung, obwohl noch nicht alle Einführungen absolviert wurden, kann von Fall zu Fall eine Ausnahme gemacht werden. Dies muss allerdings vor dem Besuch der Veranstaltung mit den entsprechenden Dozierenden abgeklärt werden.

Der Schwerpunkt Allgemeine Linguistik (AL) oder Historische Linguistik (HL) muss vor Beginn der Abschlussarbeit gewählt werden. Dies muss nicht formell angekündigt werden. Es genügt, das entsprechende Schwerpunkt-Gefäss in KSL zu füllen und das jeweils andere leer zu lassen. Kurse, welche in KSL mit "AL/HL" markiert sind, können zu jedem der beiden Schwerpunkte angerechnet werden.

Nein, das ist für den Abschluss kein Problem. Aus technischen Gründen wird ein Gefäss als "nicht erfüllt" angezeigt, wenn zu viele ECTS enthalten sind. Dies kann bei der letzten Kontrolle vor dem Abschluss durch die Studienberatung angepasst werden.  

Per Studienreglement (RSL) Art. 45.4 dürfen curricular bis zu 10% mehr ECTS, als der Umfang des Studienprogramms beträgt, angerechnet werden. Weitere zusätzliche Leistungen können extracurricular im Gefäss "freie Leistungen" angerechnet werden. Diese werden beim Abschluss im Diploma Supplement aufgelistet.  

Veranstaltungen des ISW können im Normalfall einmal wiederholt werden. Ausgenommen sind Pflichtveranstaltungen wie die ELV AL und ELV HL, welche nicht kompensiert, aber dafür zwei Mal wiederholt werden können.
Von dieser Regelung sind nur Gesamtnoten betroffen, nicht Zwischennoten von Veranstaltungen mit mehreren Leistungsnachweisen. Ungenügende Zwischennoten haben im Normalfall keine Möglichkeit auf Wiederholung. Dies liegt im Ermessen der Dozierenden.

Insgesamt dürfen je nach Studiengang eine unterschiedliche Anzahl an Leistungskontrollen ungenügend sein und kompensiert werden. Die Anzahl möglicher ungenügender Noten ist per Art. 8 des Studienplans Linguistik wie folgt:

  • Bachelor Major: 2
  • Bachelor Minor (60 und 30 ECTS): 1
  • Master Major: 1
  • Master Minor: 0

Die Einführungslehrveranstaltungen, Noten aus dem Wahlbereich und die Bachelor- bzw. Masterarbeit dürfen nicht ungenügend sein und somit nicht kompensiert werden. Veranstaltungen anderer Fachrichtungen können also auch nicht kompensiert werden, da sie ausschliesslich im Wahlbereich angerechnet werden dürfen.

Die Regelungen zur Wiederholung und Kompensation von Leistungskontrollen sind für die Linguistik in Art. 7/8 des Studienplans für Linguistik und für Regelungen der phil.-hist. Fakultät in Art. 38/39 des RSL verankert.

Anrechenbarkeit von Veranstaltungen

Nach Art. 12 des Studienplans Linguistik ist es möglich, Vorlesungen anderer Institute im Gefäss "Wahlleistungen Linguistik" anrechnen zu lassen. Dafür muss die betreffende Vorlesung thematisch primär linguistisch sein und einen Themenbereich behandeln, der nicht von Veranstaltungen des ISW abgedeckt wird. Vor dem Besuch ist die Anrechnung zwingend mit der Studienleitung abzusprechen. Dies gilt insbesondere auch für Veranstaltungen des Minors für chinesische Sprache und Gesellschaft.

Veranstaltungen, welche nicht vom ISW angeboten werden, müssen zudem von der Studienleitung in KSL ins richtige Gefäss verschoben werden. Aus technischen Gründen ist das den Studierenden nicht selbst möglich. Hierfür müssen Studierende die Studienberatung selbststädig kontaktieren. Es spielt keine Rolle, zu welchem Zeitpunkt die Studieberatung zur Verschiebung institutsfremder Leistungen in KSL kontaktiert wird.Es wird empfohlen es zeitnah nach Besuch der Veranstaltung zu tun.
Hierbei sind idealerweise ein Syllabus und die KSL-Stammnummer der Veranstaltung, sowie das KSL-Gefäss, in welches die Veranstaltung verschoben werden soll, zu nennen. Bei einer erfolgreichen Anrechnung wird man automatisch von KSL benachrichtigt.

In den Gefässen "Wahlbereich Bachelor" und "Freiwillige Zusatzleistungen" können - ohne Bestätigung der Studienleitung - jegliche Art von Veranstaltungen angerechnet werden, sofern die entsprechenden Dozierenden dies erlauben.

Insgesamt werden sechs Veranstaltungen angeboten, welche im Gefäss "Allgemeine Einführungslehrveranstaltung" (AELV ) angerechnet werden können: Phonologie, Morphologie, Syntax, Semantik/Pragmatik, Ringvorlesung Linguistik und Forschungsmethoden in der Linguistik. 
Die Veranstaltungen Ringvorlesung und Forschungsmethoden in der Linguistik werden zu 2 ECTS angeboten, während die anderen Vorlesungen typischerweise eine 4 und eine 6 ECTS Variante haben. In der Regel umfasst die 6 ECTS Variante die selben Leistungsnachweise wie die 4 ECTS Variante plus eine zusätzliche Seminararbeit. Diese wird von Studierenden oftmals als Chance genutzt, schon vor der Bachelorarbeit eine Seminararbeit in der Linguistik zu schreben.

Pro Semester findet stets eine der Veranstaltungen zu 4/6 ECTS statt, üblicherweise in der Reihenfolge Phonologie > Morphologie > Syntax > Semantik/Pragmatik (Abweichungen sind möglich). Sie müssen nicht in dieser Reihenfolge besucht werden.
Die Veranstaltung Forschungsmethoden in der Linguistik ist als Online-Podcast jedes Semester verfügbar. Die Ringvorlesung findet in jedem zweiten Herbstsemester statt (alternierend zur Veranstaltung "Languages of the World", welche nicht in AELV angerechnet werden kann). 

Da das Gefäss AELV im Linguistik Bachelor Major insgesamt 18-20 ECTS verlangt, kann es wie folgt aufgebaut werden: 

  • Vier Veranstaltungen zu 4/6 ECTS, davon mindestens zwei zu 6 ECTS, d.h. Phonologie, Morphologie, Syntax und Semantik/Pragmatik 

  • Drei Veranstaltungen zu 6 ECTS, fakultativ plus Forschungsmethoden oder die Ringvorlesung

  • Drei Veranstaltungen zu 4/6 ECTS, davon mindestens zwei zu 6 ECTS, plus Forschungsmethoden und/oder die Ringvorlesung

Im Linguistik Bachelor Minor 60 ECTS verlangt das Gefäss AELV 4-6 ECTS. Hierfür muss eine der vier Veranstaltungen zu 4/6 ECTS besucht werden (d.h. Phonologie, Morphologie, Syntax oder Semantik/Pragmatik). Der Bachelor Minor 30 ECTS hat kein Gefäss AELV. Die genannten Kurse können aber trotzdem belegt und in den Wahlleistungen Linguistik angerechnet werden.

Nein, nicht zwingend. Aufgrund dessen, dass der Minor für chinesische Sprache und Gesellschaft dem Institut für Sprachwissenschaft angegliedert ist, ist es technisch in KSL möglich, diese anzurechnen. Dennoch sind viele der Kurse nicht primär linguistisch und können nicht im Studium für Sprachwissenschaft angerechnet werden.  

Ebenso sind die Sprachkurse für Chinesisch nur im Gefäss ELV Sprache anrechenbar. Im Zweifelsfall sollte bei der Studienleitung Linguistik nachgefragt werden. 

Reine Sprachkurse sind nur im Gefäss "Einführungslehrveranstaltung Sprache" (ELV Sprache) im Bachelor Major und im Minor 60 ECTS anrechenbar (s. Art. 16.1.c bzw. Art. 24.1.d des Studienplans). Informationen zu den anrechenbaren Sprachkursen sind zu finden unter: ISW > Studium > Anrechenbare Sprachkurse. Dort finden sich auch Beispiele aufgeführt von regelmässig oder häufig angeboteneren Sprachkursen anderer Institute, welche im Gefäss ELV Sprache angerechnet werden können.

Es ist zu beachten, dass Sprachkurse, welche dort nicht aufgelistet sind, aber den Auflagen entsprechen potenziell auch angerechnet werden können. Deren Anrechenbarkeit muss aber vor dem Besuch mit der Studienleitung abgesprochen werden.

Veranstaltungen, welche nicht vom Institut angeboten werden, müssen aus technischen Gründen von der Studienleitung im KSL ins richtige Gefäss verschoben werden und können nicht von den Studierenden selbst verschoben werden. Hierfür soll die Studienleitung per Mail kontaktiert werden.

Sprachstrukturkurse, welche vom ISW angeboten werden, sind von dieser Regelung ausgenommen und können auch an andere Gefässe angerechnet werden. Sie sind in KSL entsprechend mit einem Schwerpunkt (AL, HL oder AL/HL) markiert.

Im Masterstudium ist kein Gefäss für Sprachkurse vorgesehen. Anrechenbar sind daher nur Sprachstrukturkurse des ISW. Solche Kurse sind mit dem Zusatz des möglichen Schwerpunkts markiert (AL, HL oder AL/HL).

In den freiwilligen Zusatzleistungen können wie im Bachelor Kurse aller Art angerechnet werden, d.h. auch reine Sprachkurse.

Grundsätzlich ist es nicht möglich Sprachkurse in anderen Gefässen als ELV Sprache anrechnen zu lassen. Andere Gefässe der Linguistik erlauben allerdings Sprachstrukturkurse. Diese werden grundsätzlich vom ISW angeboten und sind im KSL mit dem Zusatz des möglichen Schwerpunkts (AL, HL oder AL/HL) markiert. 

Eine Ausnahme sind die Gefässe "Freiwillige Zusatzleistungen" und "Wahlbereich Bachelor", in denen alle Kurse angerechnet werden dürfen. Ob ein Kurs in den freiwilligen Zusatzleistungen bzw. im Wahlbereich Bachelor angerechnet werden kann, liegt im Ermessen der Dozierenden.

Schriftliche Arbeiten (Seminararbeiten, Bachelor- & Masterarbeit)

Details zu schriftlichen Arbeiten am ISW sind hier zu finden: ISW > Studium > Wissenschaftliches Arbeiten

Den Dozierenden ist vorbehalten, in ihren Veranstaltungen individuelle Richtlinien für Seminararbeiten vorzugeben. Diese sind jeweils mit den Dozierenden abzusprechen.

Details zu Abschlussarbeiten am ISW sind hier zu finden: ISW > Studium > Abschlussarbeiten

Es wird zudem empfohlen, spätestens zu Beginn des letzten oder vorletzten Semesters mit der Studienberatung abzuklären, ob alle nötigen Leistungen für einen Abschluss erbracht wurden.

Mögliche Betreuungspersonen von Abschlussarbeiten der phil.-hist. Fakultät sind im RSL in Art. 24 konkret festgelegt. Für Masterarbeiten umfasst dies Advanced Postdocs, Senior Teaching Assistants, sowie von Professorinnen und Professoren des Instituts. Bachelorarbeiten dürfen zusätzlich von anderen Dozierenden (gem. RSL Art. 49) betreut werden.

Besteht der Wunsch, eine Arbeit von jemand anderem (bspw. Early Postdocs oder ein dem Institut nicht angehöriges Fakultätsmitglied) betreuen zu lassen, so ist dies mit der Institutsleitung abzuklären. Anschliessend kann ein Antrag an die Fakultät über folgendes Formular gestellt werden: Antrag Prüfungsberechtigung

Der Kontakt mit der gewünschten Betreuungsperson ist von den Studierenden selbstständig und frühzeitig aufzunehmen.

Es gibt am ISW keine vorgegebene Liste an Themen für die Bachelor- oder Masterarbeit. Sofern geeignete Betreuung gefunden werden kann, ist eine breite Palette an sprachwissenschaftlichen Themen möglich.

Hin und wieder gibt es die Möglichkeit, eine Abschlussarbeit im Rahmen von  Forschungsprojekten von Institutsmitarbeitenden zu schreiben.

Für Informationen hinsichtlich aktueller Themenvorschläge gibt es zudem den Informationsbereich Bachlor- & Masterarbeitsthemen des ISW auf ILIAS (man muss in ILIAS eingeloggt sein, um Zugang zu erhalten). Studierende können dem Bereich jederzeit beitreten, selbst wenn sie noch nicht unmittelbar vor Beginn ihrer Abschlussarbeit stehen. Der Informationsbereich enthält Themenvorschläge von Institutsangehörigen, welche übernommen werden können, sowie eine Liste vergangener Bachelor- und Masterarbeiten, die als Inspiration dienen können. Einige dieser vergangen Arbeiten können ausserdem auf Anfrage im Büro B 173 eingesehen werden, um sich ein Bild davon zu machen, was für Abschlussarbeiten bisher am ISW eingereicht wurden.

Studienabschluss, Übergang zum Master

Details des Vorgehens nach erfolgreicher Einreichung und Verteidigung der Bachelor- bzw. Masterarbeit gibt es auf der Seite der Fakultät unter Bachelorabschluss respektive Masterabschluss.

Insbesondere sollte für sowohl das Hauptfach als auch das Nebenfach die jeweilige Studienleitung kontaktiert werden, damit in KSL die Fachanforderungen auf "erfüllt" gestellt werden können (grüner Balken, nicht grünes Kästchen mit "E"). Erst danach kann der Antrag auf den Abschluss des Studiengangs gestellt werden. Hierzu sollten alle Noten mit Ausnahme der Abschlussarbeit bereits in KSL eingetragen sein.

Weitere Details zum Vorgehen sind in den oben verlinkten Seiten der Fakultät vermerkt.

Soll die physische Abschlussarbeit für andere Studierende in Zukunft einsehbar sein, muss auf letzten Seite zwingend eine entsprechend ausgefüllte Selbstständigkeitserklärung beiliegen. 

Per RSL Art. 15 können Masterleistungen während maximal eines Semesters vorgezogen werden, sofern man bereits 150 ECTS fürs Bachelorstudium erworben hat. Es dürfen dabei maximal 10% der im Master nötigen ECTS des Studiengangs vorgezogen werden.

Vorgezogene Masterleistungen müssen beim Bachelorabschluss in KSL in der Zwischenablage eingetragen sein, damit sie nicht an den Bachelor angerechnet werden. Nach Abschluss und Immatrikulation für das Masterstudium können die Leistungen in das gewünschte Gefäss verschoben werden.

Diverses

Zwar ist der Rhythmus der Kurse auf einen Start im Herbstsemester ausgerichtet, aber es ist grundsätzlich in jedem Semester möglich, in die Linguistik einzusteigen. Ein "Quereinstieg" im Frühling bedeutet meist lediglich etwas mehr Aufwand beim Start, da einem Grundkonzepte aus der Einführung Allgemeine Linguistik I fehlen.

Bei Fragen zu spezifischen Veranstaltungen des ISW wird empfohlen, direkt mit den jeweiligen Dozierenden Kontakt aufzunehmen. Für Beratung zum Studium am Institut für Sprachwissenschaft, kann die Studienberatung kontaktiert werden. Weitere administrative Zuständigkeiten am Institut sind unter Kontakt einsehbar.

Die Universität Bern hat ausserdem weitere Beratungsstellen, welche teils auch für Anliegen ausserhalb des Studiums herangezogen werden können. Hervorzuheben sind hierbei folgende Stellen:

Nachteilsausgleiche werden an der phil.-hist. Fakultät auf Ebene der Institute gehandhabt. Am ISW werden Nachteilsausgleiche stets im direkten Austausch mit den Dozierenden ausgehandelt. Das heisst, die Dozierenden eines besuchten Kurses des ISW müssen von Studierenden mit Nachteilsausgleich selbstständig kontaktiert werden.

Grundsätzlich sollten Dozierende idealerweise vor Vorlesungsbeginn oder während der ersten zwei Wochen der Vorlesung kontaktiert und informiert werden, damit sie genügend Zeit haben, gewünschte Nachteilsausgleiche organisieren zu können. Es ist zu beachten, dass aufgrund personeller, zeitlicher und räumlicher Ressourcen nicht immer alle gewünschte Nachteilsausgleiche gewährleistet werden können. 
Hierbei gibt es zwei Möglichkeiten wie man vorgehen kann:

  • Der oder die Dozierende wird direkt mit Arztzeugnis kontaktiert
  • Die Studienberatung wird mit Arztzeugnis kontaktiert und stellt anschliessend einen Nachweis zum Nachteilsausgleich aus. Dieser wird anschliessend von Studierenden den Dozierenden vorgelegt

Um einen Nachweis zum Nachteilsausgleich erhalten zu können, ist wie folgt vorzugehen:

  1. Die Studienberatung wird mit den nötigen Dokumenten kontaktiert. Nötig sind: Arztzeugnis, Gesuchsvorlage Nachteilsausgleich Uni Bern (Downloadlink zur WORD-Vorlage, auch verlinkt auf der obigen Informationsseite der Universität)
  2. Die Studienberatung prüft das Gesuch
  3. Es wird ein Nachweis zum Nachteilsausgleich ausgestellt, in welchem mögliche Massnahmen geschildert sind

Anschliessend können die Dozierenden mit dem Nachweis zum Nachteilsausgleich kontaktiert und die genaue Umsetzung des Nachteilsausgleiches in ihren jeweiligen Vorlesungen besprochen werden.
Vorteil des Nachweises zum Nachteilsausgleich ist, dass es dadurch den einzelnen Dozierenden kein Arztzeugnis mit genannter Diagnose vorgelegt werden muss. Zudem verlangen einige Nebenfächer einen Nachweis vom Hauptfach.

Eine gute Anlaufstelle für Fragen zu Berufsaussichten ist der Alumni-Verein der Linguistik Bern. Dieser ist unter anderem dazu da, angehende und aktuelle Studierende mit Alumni zu vernetzen. Falls ein Mitglied dort den gewünschten Beruf ausübt oder sich damit auskennt, kann bei Bedarf Kontakt zwischen beiden Parteien hergestellt werden.

Der Verein bemüht sich, einmal im Jahr (meist im Herbstsemester) eine Infoveranstaltung am ISW zu organisieren, bei der ehemalige Studierende ihren derzeitigen Beruf und die Verbindung mit ihrem Linguistikstudium näherbringen und Fragen von Studierenden beantworten.

Ausserdem befinden sich bei den Semesterapparaten im Foyer des Instituts Bücher, welche die Thematik der Berufswahl für Linguisten behandeln.