Abschlussarbeiten

Alle wichtigen Informationen und Auflagen zum Bachelorabschluss und der Bachelorarbeit befindet sich auf der Seite der Fakultät zum Bachelorabschluss.

Alle wichtigen Informationen und Auflagen zum Masterabschluss und der Masterarbeit befindet sich auf der Seite der Fakultät zum Masterabschluss.

Abgabe & wichtige Daten

Noteneintragung Bachelorarbeit HS Vor der 6. Kalenderwoche (Anfang Februar)
Noteneintragung Bachelorarbeit FS vor der 36. Kalenderwoche (Anfang September)
Termine Masterarbeit s. "Termine" auf der Seite der Fakultät

Wichtige Hinweise

Das genaue Abgabedatum der Bachelorarbeit sollte möglichst früh mit der betreuenden Person abgesprochen werden, da zusätzlich Zeit zum Lesen und Bewerten der Arbeit sowie für die mündliche Fachprüfung (umgangssprachlich auch "Verteidigung" bzw. "Defensio" genannt) benötigt wird, ehe die Note eingetragen werden kann. Die Note der Bachelorarbeit wird wie die Note jeder anderen Lehrveranstaltung von der betreuenden Person im entsprechenden Semester eingetragen. Die Abgabe- und Notenfristen der Masterarbeit sind im Gegensatz zu denjenigen der Bachelorarbeit genau durch die Fakultät festgelegt, zudem ist für die Masterarbeit eine verbindliche Anmeldung erforderlich, die normalerweise ein Semester vor dem Verfassen der Arbeit erfolgen muss (siehe Seite der Fakultät).

  • Die Bachelor- und Masterarbeiten werden im letzten Semester des jeweiligen Studiums verfasst (gemäss Art. 20 Absatz 2 sowie Art. 36 Absatz 2 des Studienplans)
  • Eine Verlängerung der Bachelorarbeit wird mit dem Betreuer/der Betreuerin direkt abgesprochen. Eine Verlängerung der Masterarbeit ist nur durch Gesuchstellung und Angabe wichtiger Gründe möglich (für Fristen und genaue Bestimmungen siehe Seite der Fakultät)
  • Die Wahl der Betreuerin/des Betreuers ist nach (forschungs)thematischen und zeitlichen Gesichtspunkten zu treffen. Es wird empfohlen, frühzeitig den Kontakt und den Austausch mit möglichen Betreuungspersonen zu suchen und diese direkt auf eventuelle Ideen und Themenvorschläge anzusprechen
  • Bachelorarbeiten müssen gemäss Artikel 24, Absatz 2 des Reglements über das Studium und die Leistungskontrollen (RSL, aktuelle Version vom 15.3.2021) der phil.-hist. Fakultät von "Dozierenden gemäss Artikel 49 Absatz 1 Buchstaben a, b, d und e UniV [ordentliche und ausserordentliche ProfessorInnen, AssistenzprofessorInnen mit und ohne Tenure Track], von habilitierten Mitgliedern der Fakultät sowie von nicht habilitierten Postdoktorandinnen und Postdoktoranden der Kategorien „Advanced Postdoc“ und „Senior Research Assistant“ " benotet werden
  • Bachelorarbeiten müssen nur der betreuenden Person abgegeben werden. Sofern die Arbeit nicht in die Bibliothek aufgenommen werden soll, genügt eine digitale Abgabe. In jedem Fall ist jedoch die Selbstständigkeitserklärung (siehe unten) beizulegen.
  • "Masterarbeiten werden von ordentlichen und ausserordentlichen Professorinnen und Professoren, assoziierten Professorinnen und Professoren, Assistenzprofessorinnen und Assistenzprofessoren, von habilitierten Mitgliedern der Fakultät sowie von nicht habilitierten Postdoktorandinnen und Postdoktoranden der Kategorien „Advanced Postdoc“ und „Senior Research Assistant“ der Fakultät betreut. Das Collegium Decanale kann weitere Dozierende zur Betreuung zulassen." (RSL Art. 24 Absatz 3)
  • Masterarbeiten müssen sowohl der betreuenden Person als auch beim Dekanat abgegeben werden. Eine digitale Abgabe (per Mail fürs Institut und per Formular fürs Dekanat) genügt. Soll die Arbeit in die Bibliothek aufgenommen werden, ist eine physische Abgabe nötig.

Selbstständigkeitserklärung

Die Selbstständigkeitserklärung muss in der abgegebenen Abschlussarbeit beiliegen.

Beispielhafter Ablauf

Die folgende Liste gibt eine Vorstellung über den Ablauf von Abschlussarbeiten am Beispiel einer Bachelor-Arbeit. Je nach Abmachung bzw. Absprache mit der betreuenden Person sind Abweichungen möglich.

  1. Auseinandersetzung des/der Studierenden mit drei Themenvorschlägen und tentativer Fragestellung und Kurzbibliographie.
  2. Persönliche Besprechung der Vorschläge mit dem Betreuer/der Betreuerin und Themenwahl.
  3. Verfassen seitens des/der Studierenden eines tentativen Inhaltsverzeichnisses und einer detaillierten Bibliographie.
  4. Zusendung einer Zwischenversion der schriftlichen Arbeit (ca. Halbzeit, in der Regel nach 1-2 Monaten), mit schriftlicher (ggf. auch mündlicher) Rückmeldung des Betreuers/der Betreuerin.
  5. Abgabe der Arbeit, Terminfestlegung der mündlichen Fachprüfung (mindestens 2 Wochen nach Abgabe).
  6. Mündliche Fachprüfung, Notengebung und Nachbesprechung
  7. Eventuell: Rückgabe kommentierter Version(en)
  8. Abgabe von endgültiger (evtl. überarbeiteter) Arbeit zu Sammlung von Abschlussarbeiten im B173, inkl. Selbstständigkeitserklärung.
  9. Noteneintrag im KSL

Für Masterarbeiten gilt grundsätzlich der gleiche Ablauf, mit zusätzlichen Auflagen der Fakultät.