Das genaue Abgabedatum der Bachelorarbeit sollte möglichst früh mit der betreuenden Person abgesprochen werden, da zusätzlich Zeit zum Lesen und Bewerten der Arbeit sowie für die mündliche Fachprüfung (umgangssprachlich auch "Verteidigung" bzw. "Defensio" genannt) benötigt wird, ehe die Note eingetragen werden kann. Die Note der Bachelorarbeit wird wie die Note jeder anderen Lehrveranstaltung von der betreuenden Person im entsprechenden Semester eingetragen. Die Abgabe- und Notenfristen der Masterarbeit sind im Gegensatz zu denjenigen der Bachelorarbeit genau durch die Fakultät festgelegt, zudem ist für die Masterarbeit eine verbindliche Anmeldung erforderlich, die normalerweise ein Semester vor dem Verfassen der Arbeit erfolgen muss (siehe Seite der Fakultät).
- Die Bachelor- und Masterarbeiten werden im letzten Semester des jeweiligen Studiums verfasst (gemäss Art. 20 Absatz 2 sowie Art. 36 Absatz 2 des Studienplans)
- Eine Verlängerung der Bachelorarbeit wird mit dem Betreuer/der Betreuerin direkt abgesprochen. Eine Verlängerung der Masterarbeit ist nur durch Gesuchstellung und Angabe wichtiger Gründe möglich (für Fristen und genaue Bestimmungen siehe Seite der Fakultät)
- Die Wahl der Betreuerin/des Betreuers ist nach (forschungs)thematischen und zeitlichen Gesichtspunkten zu treffen. Es wird empfohlen, frühzeitig den Kontakt und den Austausch mit möglichen Betreuungspersonen zu suchen und diese direkt auf eventuelle Ideen und Themenvorschläge anzusprechen
- Bachelorarbeiten müssen gemäss Artikel 24, Absatz 2 des Reglements über das Studium und die Leistungskontrollen (RSL, aktuelle Version vom 15.3.2021) der phil.-hist. Fakultät von "Dozierenden gemäss Artikel 49 Absatz 1 Buchstaben a, b, d und e UniV [ordentliche und ausserordentliche ProfessorInnen, AssistenzprofessorInnen mit und ohne Tenure Track], von habilitierten Mitgliedern der Fakultät sowie von nicht habilitierten Postdoktorandinnen und Postdoktoranden der Kategorien „Advanced Postdoc“ und „Senior Research Assistant“ " benotet werden
- Bachelorarbeiten müssen nur der betreuenden Person abgegeben werden. Sofern die Arbeit nicht in die Bibliothek aufgenommen werden soll, genügt eine digitale Abgabe. In jedem Fall ist jedoch die Selbstständigkeitserklärung (siehe unten) beizulegen.
- "Masterarbeiten werden von ordentlichen und ausserordentlichen Professorinnen und Professoren, assoziierten Professorinnen und Professoren, Assistenzprofessorinnen und Assistenzprofessoren, von habilitierten Mitgliedern der Fakultät sowie von nicht habilitierten Postdoktorandinnen und Postdoktoranden der Kategorien „Advanced Postdoc“ und „Senior Research Assistant“ der Fakultät betreut. Das Collegium Decanale kann weitere Dozierende zur Betreuung zulassen." (RSL Art. 24 Absatz 3)
- Masterarbeiten müssen sowohl der betreuenden Person als auch beim Dekanat abgegeben werden. Eine digitale Abgabe (per Mail fürs Institut und per Formular fürs Dekanat) genügt. Soll die Arbeit in die Bibliothek aufgenommen werden, ist eine physische Abgabe nötig.
- Die mündliche Fachprüfung (siehe Studienplan Art. 20 Ziffer 4-7 sowie Art. 36 Ziffer 5-8) findet nur statt, wenn die schriftliche Arbeit genügend ist. Sie dauert im Fall der Bachelorarbeit 30 Minuten, im Fall der Masterarbeit 45 Minuten und wird durch die Betreuungsperson und eine weitere Person aus dem Kreis der Dozierenden oder promovierten Assistierenden abgenommen. Die Note für die Bachelor- oder Masterarbeit setzt sich zu drei Vierteln aus der schriftlichen Arbeit und zu einem Viertel aus der mündlichen Fachprüfung zusammen. Die Note der Fachprüfung und die Note der schriftlichen Arbeit müssen genügend sein, um einen erfolgreichen Abschluss zu erlangen. Eine ungenügende mündliche Fachprüfung kann einmal wiederholt werden.